Verfasst von: markusoliver | Juni 23, 2013

Idiotische Berichterstattung zum Fall Hoeneß


Was man in den Medien zum Fall Honeß zu lesen bekommt ist die totale Idiotie. Es wird zum Beispiel behauptet, eine Selbstanzeige der Kanzlei Wannemacher und Partner (München) wäre im Gegensatz zur Selbstanzeige des Steuerberaters von Herrn Hoeneß vollständig gewesen und hätte Herrn Hoeneß daher Straffreiheit verschaffen können.

Diese Aussage ist schlichtweg dummes Zeug. Ich schätze die Kanzlei Wannemacher und Partner sehr, ich kenne zwei Anwälte dieser Kanzlei persönlich, nämlich Dr. Andreas Grötsch und Dr. Markus Gotzens. Bei beiden handelt es sich um hervorragende Steuerrechtler, die von Anfang an mit der Verteidigung von Herrn Hoeneß hätten beauftragt werden sollen.

Indes hätten sie es nach meinem Kenntnisstand auch nicht vermocht eine strafbefreiende Selbstanzeige im Januar 2013 hinzubekommen. Das liegt ganz einfach daran, dass die Behörden im Januar 2013 schon längst Kenntnis der Tatsachen gehabt haben sollen. Eine strafbefreiende Selbstanzeige war allen in der Öffentlichkeit bekannt gewordenen Informationen zu Folge im Januar 2013 nicht mehr möglich!

Die Unvollständigkeit einer Selbstanzeige kann allerhöchstens (!) Schwierigkeiten im Bereich der Strafmilderung verursachen, denn eine Selbstanzeige die zu spät ergeht hat noch strafmildernde Wirkung. Aber auch daran glaube ich nicht, denn auch eine unvollständige Selbstanzeige die schnell erklärt wird ist immer noch besser als eine sorgfältig erstellte, die erst Monate nach den Ermittlungsmaßnahmen ergeht.

Die Karten von Herrn Hoeneß haben sich jedoch insoweit verbessert, als ich genau weiß, wie die Kollegen Grötsch und Gotzens vorgehen zu belieben: Sie versuchen die Steuerhinterziehung durch allerlei „Tricks“ materiell klein zu rechnen. Dafür wird ein Riesenaufwand gefahren, denn diese beiden exzellenten Steuerrechtler wissen genau, dass man Steuerstrafverteidigung nur (!) über das materielle Steuerrecht wirksam betreiben kann. Ob diese beiden sympathischen Kollegen das Mandant bearbeiten weiß ich natürlich nicht, ich gehe aber fest davon aus. 🙂

Es bleibt also abzuwarten ob sie es schaffen die Steuerschulden von Herrn Hoeneß klein zu rechnen. Beispielsweise könnten Sie Verluste gegenrechnen. Wollen wir nur hoffen, dass sie genug davon finden.

Ich tippe trotzdem auf sechs Jahre für Herrn Hoeneß: 2 im Vollzug, 2 auf Bewährung und der Rest über einen Deal als gleichzeitige Geldstrafe.

Nachtrag: Man versucht seitens des Springer Verlages natürlich auf die angebliche Eröffnung des Ermittlungsverfahrens auf Januar 2013 zu datieren, damit Herr Hoeneß als Opfer eines Fehlers des Steuerberaters hingestellt werden kann. Nach allem was ich gelesen habe hatten die Behörden aber schon im August 2012 Kenntnis von der Steuerhinterziehung. Die Daten waren auf Steuer-CDs. Es ist die übliche volksverdummende Springer-Propaganda, die man so oft zu lesen bekommt. Sie hat schon im Fall Googleberg nicht funktioniert und sie wird auch im Fall Hoeneß nicht funktionieren. Diese Zeiten sind mit Anbruch der Informationsgesellschaft nämlich auch vorbei!


Antworten

  1. Wenn es mit dem Zusammenbruch des Rot-Weißen Imperiums einhergeht wäre ich damit einverstanden:-)


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