Verfasst von: markusoliver | Januar 20, 2012

Kim Dotcom

Mir war dieser Kim Schmitz immer suspekt. Vor ein paar Jahren saß er ja in Thailand im Gefängnis, ich meine es ging um Kapitalanlagebetrug. Nun war ja bekannt, dass er hinter Mega Upload stand. Dass damit so viel Geld zu verdienen war, das war mir allerdings nicht klar. Sonst hätte ich es selbst gemacht. ;-)

Es scheint aber so, dass er sich gewaltig verrechnet hat. Soweit ich informiert bin, drohen ihm 50 Jahre Haft. Und die Amerikaner verstehen bei derartigen Dingen überhaupt keinen Spaß, denn sie verteidigen ihre Vorherrschaft in der Unterhaltungsindustrie.

Er war daher schlecht beraten mit dem Geschäftsmodell immer weiter zu machen, denn spätestens als klar war, dass die Amerikaner SOPA beschließen würden, hätte er zusehen müssen, dass er nach Deutschland zurückkehrt. In Neuseeland zu bleiben, von wo ihm die Auslieferung droht, war ein großer Fehler.

Selbst wenn er “nur” 25 Jahre bekommen sollte, wäre das wohl sein Ende. Im US-Knast würde die Aryan Nation ihn derart unter Druck setzen, dass er auch noch das Versteck des letzten Dollars verrät. Und das FBI weiß sich die Situation in den US-Knästen sehr wohl zu Nutze zu machen. Dort ist er Beute.

Jetzt bin ich gespannt, ob er ausgeliefert wird.


Antworten

  1. Markus, hängt die ganze Sache nicht zu einem großen Teil von den AGBs ab? Ich bin zugegeben juristischer Laie, aber das “Produkt”, das Megaupload bereit gestellt hat, ist an sich ja nichts besonderes und/oder illegales: Serverspace zum Datenupload + Kosten für Transfervolumen und -geschwindigkeit. Denn der Service wurde ja durchaus auch für “legitime” Anwendungen genutzt. Gibt genug Leute, die das als Backup für ihre Daten (wär mir persönlich zu unsicher; zwei externe HDDs tuns auch) oder ähnliches verwendet haben.

    Wie wird denn in dem Fall juristisch argumentiert, bzw. wie geht man so einen Fall an, in dem einer eine legitime Dienstleistung bereit stellt, mit der eben auch (primär?) Schindluder betrieben wird? Was genau muss man dem dicken Brummer denn zur Last legen/beweisen?

    • Ich kann das professionell auch nur aus deutscher Perspektive beurteilen. Ich weiß aber, dass im US-Recht der strafrechtliche Vorsatz anders gesehen wird als im deutschen Recht.

      Im deutschen Recht wäre es so:

      Ob der Kim Dotcom irgendetwas in seine AGB schreibt oder nicht ist irrelevant. Maßgeblich ist vielmehr, ob zunächst der Tatbestand eines Straftatbestandes erfüllt ist und dann, ob mit Wissen und Wollen der Tatbestandsverwirklichung gehandelt wurde. Das Verfassen irgendwelcher AGB kann also gerade den Vorsatz begründen, sie taugen hingegen nicht als Rechtfertigungsgründe!

      Mit anderen Worten: Nur weil er irgendwelche zivilrechtlichen Vertragsgestaltungen machte, kann er nicht das Strafrecht aushebeln.

      Um auf Deine Frage zu kommen: Man wird ihm gar nicht viel beweisen müssen. Es wird wohl reichen zu beweisen, dass er wusste, dass mit seinen Serviceleistungen Schindluder getrieben wird und das er daraus Gewinn zog. Die Tatsache, dass er keine Verantwortlichkeit für Dritte hätte (zum Beispiel, dass das Geschäftsmodell der Unterhaltungsindustrie nicht funktioniert oder durch sein Modell ausgehebelt wird, ist so eine zivilrechtliche Frage). Das Strafrecht interessieren solche Überlegungen jedoch nicht. Im Strafrecht werden bestimmte Verhaltensweisen unter Strafe gestellt. Sind die erfüllt gibt es die Rechtsfolge. Im Grunde ganz einfach, das Ganze.

      Der Typ ist sowohl von der straf- als auch von der steuerrechtlichen Seite ziemlich fertig. Denn die US-Behörden werden alles einkassieren, was sie bekommen können. Und gleichzeitig werden ihm wohl die neuseeländischen Finanzbehörden eine nette Rechnung für die erzielten Einnahmen präsentieren.

      Ob er später Schadensersatz zahlen muss oder die Gewinne eingezogen werden, ist alles irrelevant. Die Steuern werden zunächst fällig.

      Tja, und dann noch der Vorwurf der organisierten Kriminalität, den das FBI mit Sicherheit beweisen kann.

      Ich denke es sieht nicht gut aus für ihn. Das FBI weiß ja, dass er in Deutschland bereits vorbestraft ist. Vor einem US-Gericht mit seiner Jury wird der Staatsanwalt das wohl schön ausbreiten. Dann lautet der Spruch der Jury wohl “guilty” und der das Strafmaß festsetzende Richter wird dann seine ganze Autorität über diesen dicken und tricksenden Multimilliionär ausüben.

      Er hat gute Chancen 50 Jahre zu bekommen.

      • Danke für die Erklärung!

        Naja, dünner wird er in den USA wohl auch nicht werden…


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